Allgemeine Geschäftsbedingungen

PayCenter GmbH - CardDuo - Stand 01. April 2020

 

Präambel

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) sind Inhalt des Vertragsverhältnisses über die Ausgabe und Nutzung der CardDuo (im Folgenden „ CardDuo“ oder „Kartenkonto“) sowie der Nutzung des Onlinekontos, das zwischen Ihnen und der PayCenter GmbH, Max-Lehner-Straße 1a, 85354 Freising (im Folgenden: „kartenausgebendes E-Geld-Institut“ oder „PayCenter“) geschlossen wird.

Mit der Anmeldung als Nutzer der CardDuo und mit der Antragsstellung über die Eröffnung eines Onlinekontos und Ausgabe einer CardDuo, akzeptieren Sie (im Folgenden „Karteninhaber“ genannt) die nachfolgenden AGB für die Nutzung der CardDuo und des Onlinekontos.

Bei der Anmeldung wird der Nutzer aufgefordert, den AGB zuzustimmen. Die AGB gelten für jedwede Nutzung der Leistungen des kartenausgebenden E-Geld-Instituts und Inanspruchnahme der CardDuo. Die AGB werden ausschließlich auf dem Karten-Frontend veröffentlicht. Diese AGB können in den Arbeitsspeicher geladen, auf einen dauerhaften Datenträger gespeichert oder ausgedruckt werden.

Mit Karten-Frontend kann grundsätzlich sowohl die Karten-Website als auch die VIMpay-App gemeint sein.

Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Kunden während der Vertragslaufzeit ist Deutsch.

 

1 Gegenstand

1.1 Das kartenausgebende E-Geld-Institut bietet registrierten Nutzern eine Karte mit Bezahlfunktion für den Gebrauch an allen angebundenen Akzeptanzstellen des deutschen und internationalen Geldautomatensystems und der angebundenen Handels- und Dienstleistungsunternehmen (girocard-Funktion).

Ausgenommen hiervon sind Imprinter (so genannte „Ritsch-Ratsch“-Geräte, welche nur hochgeprägte Kartendaten auf Papier übertragen und nicht zugleich online die Liquidität prüfen).

1.2 Eine Nutzung der CardDuo zum Abheben von Bargeld an Geldautomaten ist mit der online dargestellten PIN möglich. Die dabei entstehenden Entgelte werden dem Nutzer belastet.

1.3 Die Lieferung der Kartendaten sowie der Plastikkarte und der PIN erfolgt ausschließlich gegen Vorkasse.

1.4 Das E-Geld-Institut bietet registrierten Nutzern verschiedene Zahlungsverkehrsfunktionen an. Je nach registriertem Produkt können über den Onlinezugang Überweisungsaufträge, Daueraufträge oder Terminzahlungen erteilt werden.

1.5 Einzelheiten zu den Entgelten der Nutzung sind auf dem Karten-Frontend im Bereich „Preisverzeichnis“ geregelt. Die dort genannten Entgelte sind bindend. Die Entgelte sind sofort zur Zahlung fällig und werden direkt mit dem Kartenguthaben verrechnet. Reicht das Kartenguthaben zum Begleichen der offenen Entgelte nicht aus, werden diese mit der jeweils nächsten Einzahlung verrechnet.

1.6 Dem Karteninhaber ist bekannt, dass eine 100%-Verfügbarkeit der CardDuo-Services (v.a. Verfügbarkeit der Website, Bargeldbezug, girocard-Transaktionen) technisch nicht zu realisieren ist. Die PayCenter bemüht sich jedoch, die CardDuo-Services möglichst konstant verfügbar zu halten.

Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Verfügbarkeit aufgrund von technischen oder sonstigen Störungen, die nicht im Einflussbereich der PayCenter liegen (wie bspw. höhere Gewalt, Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle, Handlungen Dritter, die der PayCenter nicht zuzurechnen sind usw.). Für solche Beeinträchtigungen übernimmt die PayCenter keine Haftung. Sofern Beeinträchtigungen aufgrund von Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelangen erforderlich sein sollten, wird sich die PayCenter um schnellstmögliche Wiederherstellung der CardDuo-Services bemühen.

 

2 Vermittlungstätigkeit der petaFuel GmbH

2.1 Die petaFuel GmbH, Münchner Str. 4, 85354 Freising (nachstehend auch „Vermittler“) und ihre Vertreter und Erfüllungsgehilfen verstehen sich nicht als Bank, Kreditorganisation, kreditgewährendes Unternehmen oder ähnliches. Sie wickeln keine Geldgeschäfte ab und erbringen keine Finanzdienstleitungen im Sinne des Kreditwesengesetzes.

Die Aktivitäten der petaFuel GmbH stellen reine Vermittlungstätigkeiten dar, d.h. die petaFuel GmbH vermittelt lediglich den Abschluss von Verträgen über die Ausgabe und Nutzung der CardDuo zwischen den Karteninhabern und der PayCenter. Ein Vertragsverhältnis über die Nutzung der CardDuo kommt ausschließlich zwischen dem Karteninhaber und der PayCenter zustande.

2.2 Der Vermittler ist keine direkt von girocard beauftragte Ausgabestelle, sondern leitet lediglich die Daten der Kunden an die dafür berechtigten Stellen weiter und fungiert als Vermittler zwischen Nutzer und der lizenzierten Ausgabestelle (kartenausgebendes E-Geld-Institut).

2.3 Die petaFuel GmbH haftet nicht für etwaige aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und der PayCenter bestehende Ansprüche, insbesondere haftet die petaFuel GmbH nicht für die Erbringung der Leistungen im Zusammenhang mit der Ausgabe und Nutzung der CardDuo.

2.4 Im Übrigen gilt § 6 dieser AGB entsprechend für die petaFuel GmbH.

 

3 Nutzer

3.1 Nutzer der angebotenen Dienstleistung können sowohl natürliche Personen mit gültigem Personalausweis (Identity Card) oder Reisepass (Passport) als auch juristische Personen sein.

 

4 Registrierung, Zusicherungen bei der Registrierung

4.1 Der Nutzer hat sich vor Inanspruchnahme der Dienste auf dem Karten-Frontend zu registrieren. Dazu sind alle Datenfelder des Registrierungsformulars vollständig und richtig auszufüllen.

4.2 Mit der Registrierung und dem Absenden der Registrierungsdaten erfolgt eine verbindliche Bestellung. Die Höhe der Entgelte ergibt sich aus der Preisübersicht auf dem Karten-Frontend. Für Mitarbeiterkarten in der Standard-Version fällt grundsätzlich kein Entgelt an.

4.3 Der Karteninhaber sichert zu, dass alle von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten ausschließlich wahr, nicht irreführend und vollständig sind. Der Karteninhaber ist verpflichtet, dem kartenausgebenden E-Geld-Institut Änderungen seiner Nutzerdaten unverzüglich anzuzeigen. Der Karteninhaber darf keine Pseudonyme oder Künstlernamen verwenden. Ein Anspruch auf eine bestimmte Gewerbebezeichnung besteht nicht.

4.4 Bei der Anmeldung wählt der Karteninhaber ein Passwort. Er ist verpflichtet, sein Passwort geheim zu halten.

Der Kunde verpflichtet sich, für den Onlinezugang ein anderes Passwort zu wählen als für seinen eMail-Zugang.

Das kartenausgebende E-Geld-Institut wird das Passwort nicht an Dritte weitergeben und wird den Karteninhaber zu keinem Zeitpunkt nach dem Passwort fragen.

4.5 Bei bestimmten Kartenprodukten wird die PayCenter GmbH über ein geeignetes Legitimierungsverfahren (z.B. Postident, Videoident) feststellen, ob ein angemeldeter Karteninhaber tatsächlich diejenige Person darstellt, die der Nutzer vorgibt zu sein.

 

5 Änderungen der Dienste auf dem Karten-Frontend

5.1 Das kartenausgebende E-Geld-Institut behält sich vor, die angebotenen Dienste zu ändern oder abweichende Dienste anzubieten, sofern dies dem Karteninhaber zumutbar ist und dieser hierdurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird (bspw. Anpassungen an die Rechts- und Gesetzeslage, Erweiterung des Leistungsspektrums des kartenausgebenden E-Geld-Instituts).

 

6 Haftung des kartenausgebenden E-Geld-Instituts

6.1 Die PayCenter gibt keine Garantie auf die Händlerakzeptanz der CardDuo, auch wenn girocard als Zahlungsmittel angegeben wird. Die dem Bankverlag-Verbund zugehörigen Vertragsunternehmen sind vertraglich verpflichtet, die girocard zu akzeptieren. Wenn dies im Einzelfall nicht geschehen sollte, haftet die PayCenter nur, wenn ihr grobes Verschulden zur Last fällt.

6.2 Die Begleichung des Rechnungsbetrags liegt in jedem Fall in der Verpflichtung des Käufers.

6.3 Die PayCenter haftet nicht für Schäden, die durch nicht eingelöste Lastschriften und den sich daraus ergebenden Konsequenzen entstehen.

6.4 Das kartenausgebende E-Geld-Institut haftet aus diesem Vertrag grundsätzlich nur in folgenden Fällen:

Auf Schadenersatz, insbesondere aufgrund Verzugs, der Verletzung von Beratungs- und vertraglichen Nebenpflichten, vorvertraglichen Pflichten, der Verletzung gewerblicher Schutzrechte Dritter und

(I) die gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des kartenausgebenden E-Geld-Instituts vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben; oder

(II) die Schadenersatzansprüche aus der Verletzung einer übernommenen Garantie resultieren; oder

(III) eine Pflicht verletzt wurde, die für Erreichen des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht); oder

(IV) das Leben, der Körper oder die Gesundheit fahrlässig oder vorsätzlich verletzt wurden; oder

(V) zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz besteht; oder

(VI) sonstige zwingende Haftung besteht.

6.5 Im Falle der Verletzung einer Kardinalpflicht durch das kartenausgebende E-Geld-Institut wird der Schadenersatzanspruch auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Diese Schadensbegrenzung gilt nicht, wenn das schadensauslösende Ereignis durch einen gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des kartenausgebenden E-Geld-Instituts vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

6.6 Vorstehende Haftungsbeschränkungen finden keine Anwendung, wenn als Schadensfolge der Tod oder ein Körper- oder Gesundheitsschaden eingetreten ist oder bei gesetzlich vorgesehener verschuldensunabhängiger Haftung oder der Übernahme einer Garantie.

6.7 Soweit die Haftung des kartenausgebenden E-Geld-Instituts ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des kartenausgebenden E-Geld-Instituts.

 

7 Zugangs- und Identifikationsmedium

7.1 Die angebotene Dienstleistung kann vom Karteninhaber nur über entsprechende Zugangsmedien in Anspruch genommen werden. Als Zugangsmedien kommen ortsgebundene und / oder mobile Endgeräte in Betracht, die einen (gesicherten verschlüsselten) Zugang über das Internet oder über andere zur Datenübertragung bestimmte Dienste ermöglichen.

7.2 Als Identifikationsmedium dient die eMail-Adresse und ein Passwort, welches die Berechtigung des Karteninhabers bei der Inanspruchnahme der angebotenen Dienstleistungen auf dem Karten-Frontend sicherstellt.

 

8 Allgemeine Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Karteninhabers, Geheimhaltung

8.1 Der Karteninhaber hat seine kartenbezogenen Daten, Passwort, PIN und Plastikkarte mit besonderer Sorgfalt zu verwahren, um sie vor missbräuchlicher Nutzung zu schützen. Die Kartendaten, das Passwort, PIN und / oder Plastikkarte dürfen Dritten nicht übermittelt oder zugänglich gemacht werden.

8.2 Insbesondere darf der Karteninhaber das Passwort und die PIN nicht elektronisch speichern oder in anderer Form notieren.

Außerdem hat der Karteninhaber bei der Verwendung des Passwortes und / oder der PIN sicherzustellen, dass das Passwort und / oder die PIN nicht von Dritten in Erfahrung gebracht, d.h. ausgespäht werden kann.

8.3 Im Rahmen der Nutzung des Karten-Frontends hat der Karteninhaber alle von ihm eingegebenen Daten sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Entsteht dem kartenausgebenden E-Geld-Institut durch fehlerhafte Angaben durch den Kunden ein Mehraufwand bzw. Mehrkosten, behält dieses sich vor, eine Bearbeitungspauschale zu berechnen.

8.4 Der Kunde verpflichtet sich, alle nach dem Stand der Technik geeigneten Maßnahmen zu treffen, um sein System vor Eingriffen Dritter zu schützen.

8.5 Ist die Karte mit einem Unterschriftfeld versehen, wird der Karteninhaber angehalten, die Karte umgehend nach Erhalt zu unterzeichnen, da dies ein elementarer Bestandteil der Verringerung von Kartenmissbrauch ist.

 

9 Missbräuchliche Nutzung des Passwortes; Sperre des Identifikationsmediums

9.1 Stellt der Karteninhaber den Verlust oder missbräuchliche Verfügungen seiner Kartendaten fest, so sind die Karte und der zugehörige Online-Zugang unverzüglich zu sperren.

Die Sperrung kann von dem Karteninhaber über das Karten-Frontend oder unter der allgemeinen deutschen Sperr-Notrufnummer 116 116 telefonisch getätigt werden.

9.2 Stellt die PayCenter GmbH eine missbräuchliche Nutzung fest oder besteht seitens des kartenausgebenden E-Geld-Instituts für die missbräuchliche Verwendung ein begründeter Verdacht oder liegen sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Karten vor, wird die PayCenter GmbH die Karte und den zugehörigen Online-Zugang sperren.

Das kartenausgebende E-Geld-Institut wird den Karteninhaber hierüber – soweit gesetzlich zugelassen - entsprechend und unverzüglich zu benachrichtigen.

9.3 Das kartenausgebende E-Geld-Institut kann die Karte und den zugehörigen Online-Zugang für die weitere Nutzung sperren, wenn es berechtigt ist, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

9.4 Das kartenausgebende E-Geld-Institut ist zur Sperrung auch berechtigt, wenn die Nutzungsberechtigung der Karte und des zugehörigen Online-Zugangs durch Gültigkeitsablauf oder durch ordentliche Kündigung endet. Der Kunde wird über die Sperrung informiert. Ein zu diesem Zeitpunkt noch aufgeladener Betrag wird dem Karteninhaber erstattet.

9.5 Aufgrund der Vorschriften des Geldwäschegesetzes ist die PayCenter GmbH zur kontinuierlichen Überwachung der Geschäftsbeziehung verpflichtet. Im Zuge dieser Überwachung können Karten / Konten vorübergehend für Verfügungen gesperrt werden.

 

10 Elektronische Abrechnungen

10.1 Die Nutzer des Karten-Frontends erhalten ihre Abrechnungen auf elektronischem Wege. Das kartenausgebende E-Geld-Institut stellt die Dokumente über das Internet zur Verfügung.

10.2 Grundsätzlich ist das kartenausgebende E-Geld-Institut berechtigt, an die vom Kunden angegebene eMail-Adresse Informationen vertragsrelevanter Art zu senden.

10.3 Der Karteninhaber nimmt von dieser papierlosen Regelung Kenntnis und trägt Sorge, dass sein eMail-Postfach zugänglich ist und dass die von ihm getätigten Umsätze regelmäßig online überprüft werden.

10.4 Einwendungen wegen Unrichtigkeit einer Belastung hat der Karteninhaber spätestens innerhalb von acht Wochen zu erheben. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.

Der Karteninhaber kann auch nach Fristablauf eine Berichtigung der Rechnungsstellung verlangen, muss dann aber belegen, dass sein Konto zu Unrecht belastet oder eine ihm zustehende Gutschrift nicht erteilt wurde. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen kann einen Schadensersatzanspruch gegen den Karteninhaber begründen.

10.5 Berechtigte Rückforderungen sind innerhalb von drei Monaten (bei girocard Transaktionen) bzw. dreizehn Monaten (SEPA-Lastschriften) möglich.

 

11 Meldung von Störungen

11.1 Treten auf dem Karten-Frontend Störungen auf, wird der Karteninhaber aufgefordert, diese Störung telefonisch oder per eMail unverzüglich mitzuteilen. Die entsprechende Telefonnummer sowie die eMail-Adresse werden auf Karten-Frontend veröffentlicht. 

 

12 Kündigung

12.1 Der Karteninhaber kann jederzeit den Kartennutzungsvertrag kündigen. Die Kündigung kann mit dem auf dem Karten-Frontend erhältlichen Formular zur Kartensperrung oder innerhalb der VIMpay-App vorgenommen werden. Bei der Kündigung sind der Grund für die Deaktivierung und das für den persönlichen Account vergebene Passwort des Karteninhabers anzugeben.

12.2 Das kartenausgebende E-Geld-Institut ist berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist gegenüber dem Karteninhaber zu kündigen. Das kartenausgebende E-Geld-Institut wird den Vertrag mit einer längeren Kündigungsfrist kündigen, wenn dies unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Karteninhabers geboten ist. Etwaige zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch auf der Karte aufgeladene Beträge werden dem Karteninhaber erstattet.

12.3 Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

12.4 Das kartenausgebende E-Geld-Institut kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung des Vertrages auch unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Belange des Karteninhabers für die PayCenter unzumutbar ist.

Wichtige Gründe sind insbesondere die folgenden Ereignisse:
- Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften durch den Karteninhaber
- Vorsätzliche Falschangaben bei der Kontoeröffnung
- wiederholter, schuldhafter Verstoß gegen die vertraglichen Pflichten, der trotz Abmahnung nicht abgestellt wird
- polizeiliche Ermittlungen und
- Pfändungen (außer, das Konto wird als Pfändungsschutzkonto geführt)

12.5 Sofern sich Restguthaben auf dem Kartenkonto befindet, tritt die Kündigung des Vertrags erst in Kraft, wenn dieses Restguthaben vollständig an den Kunden ausgekehrt wurde.

 

13 Folgen der Kündigung

13.1 Mit Wirksamwerden der Kündigung, d.h. mit Beendigung des Vertragsverhältnisses, darf die Karte nicht mehr benutzt werden.

Die Kartendaten (z.B. Kartennummer und Ablaufdatum) sowie eine ggf. physisch vorhandene Karte sind umgehend zu vernichten. Eine Mitarbeiterkarte muss gemäß Ziff. 22 erst dann vernichtet werden, wenn die Berechtigung zum Besitz der Mitarbeiterkarte erlöscht.

13.2 Sofern sich auf dem Kartenkonto noch ein Restguthaben befindet und keine offenen Gebühren mehr vorhanden sind, wird dieses dem Karteninhaber umgehend auf das von ihm angegebene Girokonto zurücküberwiesen. Sind noch Beträge aufgrund einer Händleranfrage geblockt, werden diese erst nach der Freigabe (maximal jedoch nach 31 Tagen) zurücküberwiesen.

13.3 Wurden bei der Kartensperrung keine gültigen Kontodaten für eine Rücküberweisung angegeben, wird die PayCenter versuchen, diese Daten vom Kontoinhaber in Erfahrung zu bringen. Hierfür fällt alle drei Monate eine Nachverfolgungsgebühr von 15 Euro an, welche direkt mit dem Kartenguthaben verrechnet wird.

13.4 Bei betrügerischen Handlungen oder wichtigen Gründen, die eine fristlose Kündigung zur Folge haben (siehe § 13.4), erfolgt eine Rücküberweisung der Jahresgebühr sowie die Gebühr für die Plastikkarte - auch anteilig - nicht.

 

14 Finanzielle Nutzungsgrenzen

14.1 Die Mastercard und das Onlinekonto können nur auf Guthabenbasis geführt werden. Transaktionen bei nicht ausreichendem Guthaben werden abgelehnt. Ein Kreditrahmen wird nicht eingeräumt.
Für die verschiedenen Produkte sind unterschiedliche Höchstguthaben vorgegeben.

14.2 Ist für das Kartenprodukt eine Legitimationsprüfung zwingend erforderlich, sind Zahlungen, die vor der Legitimationsprüfung eingehen, erst verfügbar, wenn die Legitimation ordnungsgemäß abgeschlossen ist.
Kann eine Legitimation nicht erfolgreich abgeschlossen werden, erfolgt eine Rücküberweisung der eingegangenen Zahlung an den Auftraggeber.

14.3 Für alle Kartenprodukte ohne vollständige Legitimation des Nutzers per Videoident oder Postident gilt: es ist nicht gestattet, Gutschriften eines Händlers per Mastercard-Transaktion zu erhalten. Im Falle einer Mastercard-Händlergutschrift wird das Konto bis zur vollständigen Legitimation des Karteninhabers für Verfügungen gesperrt.

 

15 Nutzungshinweise

15.1 Die CardDuo verfügt über eine optionale Girokontenfunktionalität, wenn eine Legitimation per PostIdent erfolgt ist. Sie kann dann per Überweisung von jedem beliebigen Konto aufgeladen werden. Online-Überweisungen aus dem Kartenguthaben sind zu jedem europäischen Girokonto möglich.

15.2 Lastschriften zu Lasten des Kartenkontos sind bei vorhandener Girokontofunktionalität möglich.

Es gelten die Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Lastschriftverfahren der PayCenter GmbH.

Der Lastschrifteneinzug zu Gunsten des Kartenkontos ist nicht möglich.

15.3 Es gelten die Bedingungen für den Überweisungsverkehr der PayCenter GmbH.

 

16 Besonderheiten des Fernabsatzvertrages / Widerrufsrecht / Vertragsschluss

16.1 Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, eMail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

petaFuel GmbH, Münchner Straße 4, 85354 Freising

Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Ausgenommen hiervon sind Mitarbeiterkarten. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

16.2 Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung, wenn das kartenausgebende E-Geld-Institut mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Karteninhabers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Karteninhaber diese selbst veranlasst hat. Dies ist bei der ersten Aufladung der CardDuo durch den Karteninhaber der Fall.

Die erste Aufladung (eine Überweisung des Aufladebetrags und der vom Registrierenden gewählten Entgelte für die CardDuo) führt zum Vertragsschluss zwischen dem kartenausgebenden E-Geld-Institut und dem Karteninhaber.

 

17 Zahlungsverpflichtung des Kunden

17.1 Die PayCenter hat sich gegenüber den Vertragsunternehmen des Bankverlag verpflichtet, die bei Benutzung der CardDuo entstandenen, sofort fälligen Forderungen gegen den Karteninhaber zu begleichen.

17.2 Die Erstattungspflicht besteht nur dann nicht, wenn eine wirksame Forderung des Vertragsunternehmens des Bankverlag nicht begründet wurde.

17.3 Reklamationen über die mittels CardDuo erworbene Leistung aus seinem Verhältnis zu dem Vertragsunternehmen sind ausschließlich und unmittelbar mit diesem Unternehmen zu klären.

17.4 Die Zahlungsverpflichtung des Karteninhabers gegenüber der kartenausgebenden Stelle bleibt hiervon unberührt.

 

18 Fremdwährungsumrechnung

18.1 Das Kartenkonto wird in EURO geführt. Das Aufladen des Kontos ist nur in EURO möglich. Die Bestimmung des Umrechnungskurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus dem Preisverzeichnis auf der CardDuo-Website.

 

19 Entgeltregelung

19.1 Das kartenausgebende E-Geld-Institut ist berechtigt, vom Karteninhaber für die Überlassung der Karte sowie für die sonstigen von ihm im Zusammenhang mit dem Kartenvertrag erbrachten Leistungen Entgelte zu berechnen. Die Höhe der Entgelte ergibt sich aus dem Preisverzeichnis auf dem Karten-Frontend.

19.2 Die Entgelte kann das kartenausgebende E-Geld-Institut aufgrund wichtiger und triftiger Gründe ändern (z.B. die Sicherstellung der Fortführung des Geschäftsbetriebs); die PayCenter wird dem Kunden die Änderungen mindestens 2 Monate vor deren Inkrafttreten schriftlich mitteilen.

Der Karteninhaber ist berechtigt, den geänderten Entgelten innerhalb einer Frist von einem Monat nach Benachrichtigung und Kenntnisnahmemöglichkeit zu widersprechen. Widerspricht der Karteninhaber den geänderten Entgelten nicht innerhalb der Frist von zwei Monaten nach Unterrichtung und Kenntnisnahmemöglichkeit oder nutzt er die CardDuo weiterhin, so werden die geänderten Entgelte ihm gegenüber wirksam.

Hierauf wird der Karteninhaber bei der Benachrichtigung ausdrücklich hingewiesen. Es wird dem Karteninhaber empfohlen, Widerspruch in Textform zu Beweissicherungszwecken an das kartenausgebende E-Geld-Institut zu richten.

Widerspricht der Karteninhaber fristgemäß, so sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zu kündigen, sofern nicht bereits nach §13 ein jederzeitiges Kündigungsrecht besteht. Bis zur Vertragsbeendigung gelten die ursprünglichen Entgelte fort.

 

20 Haftung für Schäden aus missbräuchlichen Verfügungen

20.1 Verliert der Karteninhaber sein Zahlungsauthentifizierungsinstrument (d.h. seine Karte oder Kartendaten (z.B. Kartennummer oder PIN)), werden sie ihm gestohlen oder kommen ihm in sonstiger Weise abhanden und kommt es dadurch zu nicht autorisierten Kartenverfügungen, so haftet der Karteninhaber für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Sperranzeige verursacht werden, in Höhe von maximal 50,– Euro, ohne dass es darauf ankommt, ob den Karteninhaber an dem Verlust, Diebstahl oder sonstigem Abhandenkommen ein Verschulden trifft.

20.2 Der Karteninhaber ist nicht zum Ersatz des Schadens nach Absatz (1) verpflichtet, wenn er die Sperranzeige nicht abgeben konnte, weil PayCenter nicht die Möglichkeit zur Entgegennahme der Sperranzeige sichergestellt hatte und der Schaden dadurch eingetreten ist.

20.3 Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Verfügungen und hat der Karteninhaber seine Sorgfaltspflichten nach diesen Bedingungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder in betrügerischer Absicht gehandelt, trägt der Karteninhaber den hierdurch entstandenen Schaden in vollem Umfang.
Grobe Fahrlässigkeit des Karteninhabers kann insbesondere dann vorliegen, wenn

20.4 Sobald der Karteninhaber gegenüber dem Vermittler bzw. der PayCenter über Karten-Frontend einen Verlust der Kartendaten oder missbräuchliche Verfügungen angezeigt hat, hat der Karteninhaber für weitere missbräuchliche Verfügungen, die mit der Karte nach diesem Zeitpunkt getätigt werden, nicht mehr einzustehen. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (z.B. keine ausreichende Sorgfaltspflicht bei der Aufbewahrung der PIN).

20.5 Für die Rückforderung von nicht durch den Karteninhaber autorisierten Verfügungen vor Meldung durch den Karteninhaber gelten die entsprechend vom Bankverlag definierten Regelungen.

Die PayCenter GmbH ist verpflichtet, Rückforderungen nach diesen Festlegungen abzuwickeln. Der Karteninhaber hat gegebenenfalls zeitnah zusätzliche Informationen bereitzustellen, um eine Abwicklung zu ermöglichen.

20.6 Die Abwicklung von Rückbuchungen werden für den Kunden kostenfrei durchgeführt. Sollte sich nachträglich herausstellen, dass die Rückbuchung unberechtigt war (z.B. durch fehlerhafte Kundenangaben) und es kommt zu einer nochmaligen Belastung des Kartenkontos durch den Händler, berechnet PayCenter dem Kunden dafür eine Bearbeitungspauschale von 45 Euro.

20.7 Ist eine Rückforderung gemäß diesen Regelungen berechtigt, so wird dem Karteninhaber der volle Umfang der Rückforderung gutgeschrieben, sobald die Rückforderung durch den Bankverlag bestätigt wurde.

20.8 Ist eine Rückforderung gemäß diesen Regelungen nicht möglich (insbesondere bei Schäden durch PIN-autorisierte Transaktionen), haftet der Kunde in vollem Umfang des Schadens.

 

21 Gültigkeit der Karte

21.1 Die Karte ist nur für den festgelegten Zeitraum von fünf Jahren gültig.

21.2 Endet die Berechtigung, die Karte zu nutzen, vorher (z.B. durch Kündigung des Vertrages), so ist die Karte vom Karteninhaber zu vernichten

21.3 Das kartenausgebende E-Geld-Institut behält sich das Recht vor, auch während der Laufzeit einer Karte, diese gegen eine neue Karte auszutauschen. Kosten entstehen dem Karteninhaber dadurch nicht.

 

22 Haftungsausschluss für fremde Links

22.1 Der Vermittler und das kartenausgebende E-Geld-Institut verweisen auf ihren Seiten mit Links zu anderen Seiten im Internet.

Für alle diese Links gilt: Der Vermittler und das kartenausgebende E-Geld-Institut erklären ausdrücklich, dass sie keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten Seiten haben.

Deshalb distanzieren sie sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Seiten Dritter auf dem Karten-Frontend und machen sich diese Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links führen.

Ebenso distanzieren sich der Vermittler und das kartenausgebende E-Geld-Institut von Webseiten, die für Produkte der PayCenter werben und den Link zu diesen Webseiten verkaufen.

 

23 Rechtsverbindliche Erklärung

23.1 Die Ausgabe und Abwicklung der vom Nutzer beantragten CardDuo erfolgt durch die PayCenter GmbH, Max-Lehner-Straße 1a, 85354 Freising. Die PayCenter GmbH wird ermächtigt, die erforderlichen banküblichen Auskünfte bei der vom Karteninhaber angegebenen Bank einzuholen. Diese werden zur Auskunftserteilung ermächtigt.

Auf die Frage nach §8 Geldwäschegesetz, ob der Karteninhaber für eigene oder fremde Rechnung handelt, erklärt der Karteninhaber, dass er für eigene Rechnung handelt.

 

24 Treuhänderische Verwaltung von Kundengeldern (Treuhandabrede)

24.1 Zur Einlagensicherung wird das Guthaben der Kunden (den Treugebern) auf zwei offenen Treuhandkonten (IBAN: DE14 7203 0227 0050 8690 07 bei der Bankhaus Anton Hafner KG und IBAN: DE75 5004 0000 0582 1830 02 bei der Commerzbank) durch den Treuhänder PayCenter GmbH verwaltet. Diese Konten dienen ausschließlich zur Aufnahme der Guthaben der Karteninhaber, eine Vermischung mit Geldern des Treuhänders ist nicht gegeben.

24.2 Die vorgelagerte Bank trägt dafür Sorge, dass im Falle einer Pfändung die Gläubiger im Rahmen einer Drittschuldnererklärung darüber aufgeklärt werden, dass es sich bei den PayCenter-Konten um Treuhandkonten handelt.

Zudem macht die vorgelagerte Bank keine Aufrechnungs-, Pfand- oder Zurückbehaltungsrechte geltend.

24.3 Die Guthaben fallen im Insolvenzfall nicht in die Insolvenzmasse des E-Geld-Instituts, auch nicht, wenn die Gläubiger im Wege der Einzelvollstreckung Zugriff haben, sondern werden an die Kunden ausbezahlt.

24.4 Der Treuhänder verpflichtet sich, dass Verfügungen über das Treuhandguthaben nicht für eigene Zwecke sondern ausschließlich auf Grundlage der Zustimmung einzelner Karteninhaber erfolgen, wobei die Zustimmung in der durch den Einsatz der Karte erteilten Weisung zu sehen ist.

 

25 Schlussbestimmungen

25.1 Das kartenausgebende E-Geld-Institut behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, sofern dies notwendig erscheint (bspw. Anpassungen an die Rechts- und Gesetzeslage, Erweiterung des Leistungsspektrums des kartenausgebenden E-Geld-Instituts usw.) und der Karteninhaber hierdurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird.
Die Benachrichtigung erfolgt entweder auf dem Karten-Frontend durch die Öffnung eines besonderen Fensters beim Einloggen auf den Nutzer-Account oder durch Zusendung einer eMail an die vom Nutzer angegebene eMail-Adresse.

In jedem Fall wird der Karteninhaber auch beim nächsten Einloggen über die Änderung durch eine hervorgehobene Benachrichtigung informiert.

25.2 Der Karteninhaber kann nach Benachrichtigung und Kenntnisnahmemöglichkeit den Änderungen der AGB innerhalb einer Frist von zwei Monaten widersprechen. Es wird dem Karteninhaber empfohlen, den Widerspruch in Textform zu Beweissicherungszwecken an das kartenausgebende E-Geld-Institut zu richten.

Widerspricht der Karteninhaber der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Karteninhaber angenommen. Das kartenausgebende E-Geld-Institut wird den Karteninhaber in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.

Widerspricht der Karteninhaber fristgemäß, so sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zu kündigen, sofern nicht bereits nach §13 ein jederzeitiges Kündigungsrecht besteht.

Bis zur Vertragsbeendigung gelten die ursprünglichen Nutzungsbedingungen fort.

25.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Karteninhaber alle Erklärungen an das kartenausgebende E-Geld-Institut per eMail abgeben oder diese per Fax oder Brief an das kartenausgebende E-Geld-Institut übermitteln. Die PayCenter kann Erklärungen gegenüber dem Karteninhaber per eMail oder Brief an die Adressen übermitteln, die der Karteninhaber als aktuelle Kontaktdaten in seinen persönlichen Einstellungen angegeben hat.

25.4 Erfüllungsort ist der Sitz des kartenausgebenden E-Geld-Instituts.

25.5 Soweit es sich bei dem Karteninhaber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Gerichtsstand der Sitz des kartenausgebenden E-Geld-Instituts. Dies gilt auch, wenn der Karteninhaber nach Registrierung seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder dieser zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

25.6 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

25.7 Die Geschäftssprache ist deutsch. 

 

26 Streitbeilegungsverfahren

PayCenter ist weder gesetzlich dazu verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.